Mehrwertsteuer aufschlagen oder aus einem Bruttopreis herausrechnen. Kostenlos, ohne Installation und ohne Anmeldung.
Dieser Rechner macht beide Mehrwertsteuer-Rechnungen: sie auf einen Nettopreis aufschlagen und sie aus einem Bruttopreis herausrechnen. Betrag eingeben, den für Sie geltenden Satz einstellen und den passenden Knopf drücken. Er läuft komplett in Ihrem Browser, die eingegebenen Beträge werden also nirgendwohin geschickt, und das Ergebnis lässt sich als PDF herunterladen.
Aufschlagen heißt mit eins Komma dem Satz multiplizieren: bei 19% wird der Nettopreis mit 1,19 multipliziert. Herausrechnen ist die Umkehrung, also DIVIDIEREN durch 1,19 — nicht 19% abziehen. Genau daran scheitern fast alle, und der Grund ist, dass der Prozentsatz vom Nettopreis berechnet wird und nicht vom Endpreis.
Ein Artikel für 100 bei einem Satz von 19%. Zum Aufschlagen: 100 × 1,19 = 119. Die Steuer beträgt 19, der Bruttopreis 119. Und andersherum: Sie haben eine Rechnung über 119 inklusive Steuer und wollen den Nettobetrag. Dividieren: 119 ÷ 1,19 = 100. Netto sind 100, und die Steuer sind die 19, die bis 119 fehlen.
Vom Bruttopreis 19% abziehen. Von 119 minus 19% bleiben 96,39, und das ist nicht der Nettobetrag — Sie liegen dreieinhalb daneben. Der Grund: Sie rechnen diese 19% von 119, wo die Steuer schon drin steckt, obwohl sie von 100 berechnet wurde. Einen Prozentsatz abzuziehen macht das Aufschlagen NICHT rückgängig. Dafür muss man dividieren.
Nehmen Sie das Ergebnis und rechnen Sie rückwärts. Wenn Sie den Nettobetrag aus einem Bruttopreis gezogen haben, schlagen Sie auf diesen Nettobetrag die Steuer wieder auf: es muss exakt der Preis herauskommen, mit dem Sie angefangen haben. Wenn nicht, haben Sie abgezogen statt dividiert.
Weil die Steuer vom Preis OHNE Steuer berechnet wurde, und das Abziehen des Prozentsatzes ihn vom Preis MIT Steuer berechnet, also von einer größeren Zahl. 19% von 119 sind 22,61; 19% von 100 sind 19. Nur die Division durch 1,19 macht die ursprüngliche Multiplikation rückgängig.
Der Rechner bringt eine Liste von fünfzehn Ländern mit ihrem Regelsatz mit, geprüft im September 2026: Sie wählen Ihres und das Feld füllt sich von selbst. Es bleibt trotzdem offen, weil die ermäßigten Sätze — Lebensmittel, Bücher, bestimmte Leistungen — vom Regelsatz abweichen und sich per Gesetz ändern. Trifft das auf Sie zu, steht der richtige Satz auf der Rechnung oder auf der Seite Ihrer Finanzbehörde.
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser: die eingegebenen Zahlen verlassen Ihr Gerät nicht und werden nirgends gespeichert. Kein Konto und keine E-Mail-Adresse nötig.
Ja, über den PDF-Knopf. Es wird mit dem Rechenweg heruntergeladen — genau das, was man braucht, um es an ein Angebot oder eine Rechnung zu hängen.
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